Wohngebäude-KapitelNachweise

Es gibt zahlreiche Nachweise, die Sie gegenüber den örtlichen Behörden führen müssen. Die Gutachten dafür erstelle ich, so dass Sie diese bei den Behörden vorlegen können.

Wärmeschutznachweis
Die Baubehörden wollen zu einer Baugenehmigung einen Wärmeschutznachweis vorgelegt bekommen.

EEWärmeGesetz
Nach Inbetriebnahme einer neuen Heizanlage muss im Neubau
innerhalb von 3 Monaten ein Erfüllungsnachweis nach dem EEWärmeGesetz der Behörde vorgelegt werden. Dieses Gesetz fordert, dass Sie einen Teil der benötigten Wärme und Kälte über erneuerbare Energiequellen oder anerkannte Ersatzmaßnahmen decken.
In Baden Württemberg gelten verschärfte Anforderungen: Auch im Gebäudebestand muss dieser Nachweis erbracht werden. Mit einem umfangreichen Modernisierungsfahrplan (siehe Vor-Ort-Beratung) erfüllen Sie bereits einen Teil dieser Anforderung.

Gleichwertigkeitsnachweis Wärmebrücken:
Die Darstellung oder Berechnung der Wärmebrücken ist bei der Umsetzung Ihres Vorhabens hilfreich und Bauschäden durch Kondensat werden von Anfang an reduziert. Sie werden in der Gesamtbilanz Ihres Gebäudes rechnerisch belohnt und Ihre Fördergelder erhöhen sich.